Präventivschlag mit Dashcam von Sonny und Rico
Motzwürdig - Geldbuße wegen Dashcam-Einsatz im Auto
18 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Sonny und Rico wollen heute mal Brandaktuell dem Motzcast
zuvorkommen. Das Auto im Fokus ----------------- Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz Am 09.08.2017 wurde eine 52-jährige
Geschäftsführerin aus München wegen vorsätzlicher unbefugter
Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen
Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, vom Amtsgericht München
zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. ... Der zuständige
Richter am Amtsgericht München beurteilte ihr Verhalten als
vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. „Nach Auffassung des Gerichtes
überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten
Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der
Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss
hierbei zurückstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und
hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen
schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an,
dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um
irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat
aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich
Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht
unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst
bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass
unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden
würden“, so das Urteil. ...
zuvorkommen. Das Auto im Fokus ----------------- Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz Am 09.08.2017 wurde eine 52-jährige
Geschäftsführerin aus München wegen vorsätzlicher unbefugter
Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen
Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, vom Amtsgericht München
zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. ... Der zuständige
Richter am Amtsgericht München beurteilte ihr Verhalten als
vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. „Nach Auffassung des Gerichtes
überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten
Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der
Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss
hierbei zurückstehen. Das permanente anlasslose Filmen des vor und
hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen
schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an,
dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um
irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat
aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich
Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht
unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst
bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass
unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden
würden“, so das Urteil. ...
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