Anspruch auf eine Domain?
18 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Domaingrabbing bezeichnet das vorsorgliche Registrieren von
Internet-Domainnamen, ohne dass der Domainname in einem
inhaltlichen Bezug zu dem Registrierer steht. Möchte ein
anderes Unternehmen diese Domain für eigene Zwecke nutzen, stellt
sich die Frage, ob die vorherige Registrierung rechtswidrig war.
In dieser Ausgabe von Weggeforscht setzen sich die
Wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Johannes
Müller mit der Praxis des Domaingrabbings auseinander und stellen
ein BGH-Urteil zu ihrer namensrechtlichen Zulässigkeit vor.
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