Schadenersatz wegen Webscraping?
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vor 10 Monaten
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Grundsatzurteil zum
sogenannten Scraping gefällt. Scraping, häufig auch Web Scraping
oder Screen Scraping genannt, bezeichnet die Praxis, mit Hilfe
von Programmen Informationen aus Webseiten auszulesen, also
bildlich gesprochen zu „schürfen“. Das Gericht wurde in seiner
Entscheidung ungewöhnlich deutlich und bejahte eine illegale
Datenverarbeitung durch den Social Media Konzern. Ein
ersatzfähiger Schaden lag jedoch nicht vor. Warum der Kläger in
diesem Fall leer ausging und welche Lehren aus der Entscheidung
für andere datenverarbeitende Stellen zu ziehen sind, erfahren
Sie in unserer ersten Folge im Jahr 2024. In dieser Folge geben
die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Ole-Christian
Tech einen Überblick über das erste Urteil zu diesem veritablen
Datenschutzverstoß.
Einen entsprechenden Beitrag zu dieser Thematik finden Sie auch
im DFN-Infobrief Recht 10/2023.
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