Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO – Der EuGH zum Umfang des Anspruchs
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der EuGH hat am 12. Januar 2023 ein Urteil zum Umfang des
Auskunftsrechts der betroffenen Person gefällt. In dieser Folge
von „Weggeforscht“ berichten Johannes Müller und Klaus Palenberg
über die Entscheidung, nach der ein Verantwortlicher sämtliche
Dritte, an die er Daten weitergibt, konkret benennen muss. Wenn
die betroffene Person das fordert, genügt es nicht, allein
Kategorien von Empfängern zu benennen. Damit ergänzt diese Folge
von „Weggeforscht“ die vorangegangene Folge vom 29. März 2023 um
einen weiteren Aspekt des Auskunftsrechts.
Das Urteil im Volltext gibt es hier.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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