Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO - Reichweite, Daten Dritter und praktische Fallstricke
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 der DSGVO normiert das
zentrale Auskunftsrecht einer betroffenen Person hinsichtlich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die Reichweite des
Auskunftsanspruchs der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO war
zuletzt vielfach Gegenstand der Diskussion in Praxis und
Rechtsprechung.
Welche rechtlichen und praktischen Fallstricke sich jedoch im
Alltag bei der Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Person
ergeben, wird dabei nicht immer ausreichend beleuchtet. Wie kann
der Verantwortliche sicherstellen, dass er die Daten an den
wahren Betroffenen herausgibt? Wie kann er sicherstellen, dass
keine Daten Dritter bei der Herausgabe verletzt werden? Diese und
weitere spannende Rechtsfragen beantworten die wissenschaftlichen
Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Ole-Christian Tech.
Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht findet
sich hier.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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