Auch Beamte haben Privatleben
17 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Anfang August hatte der EuGH eine Entscheidung zu einem
litauischen Gesetz zu treffen, welches vorsah, dass
Mitarbeiter:innen des öffentlichen Dienstes private Informationen
preisgeben mussten. Auch in Deutschland hat das Urteil
Auswirkungen. Daher besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter
Owen Mc Grath und Klaus Palenberg in dieser Folge, inwieweit
diese Daten auf den Behördenseiten veröffentlicht werden durften.
Bei dieser Frage ging es zum einen um die Grenzen zulässiger
Datenverarbeitung und zum anderen um die Reichweite des Schutzes
besonders sensibler personenbezogener Daten.
Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht ist hier
zu finden (DFN-Infobrief Recht 09/2022, S. 5) und das Urteil im
Volltext hier.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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