Darf ich Daten in die USA und Großbritannien übertragen?
19 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2022 ausdrücklich
festgestellt, dass ein Arbeitgeber seinen Betriebsrat beteiligen
muss, wenn er möchte, dass seine Arbeitnehmer mit Microsoft 365
arbeiten. Doch welche Hürden bestehen sonst noch bei der
Verwendung von Office Software? Anhand dieser viel genutzten
Anwendungen setzen sich in dieser Folge die wissenschaftlichen
Mitarbeiter Justin Rennert und Klaus Palenberg mit der
Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder auseinander. Dabei werden
insbesondere der Datenaustausch in die USA und nach
Großbritannien thematisiert und auf die verschiedenen
Möglichkeiten, wie dieser datenschutzgerecht erfolgen kann,
eingegangen.
Die in den Ausführungen angesprochenen Infobriefe zur
datenschutzrechtlichen Nutzung von MS365 finden sich mit weiteren
Nachweisen im DFN-Infobrief Recht 2/2022 sowie DFN-Infobrief
Recht 4/2021 sowie zum Datenaustausch nach Großbritannien im
DFN-Infobrief Recht 7/2022 und DFN-Infobrief Recht 4/2022.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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