Können Plattformen Täter sein?
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Anfang Juni 2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) entgegen
seiner bisherigen Rechtsprechung, inwieweit Plattformen wie
YouTube bei urheberrechtlichen Verstößen ihrer Nutzer haften
können. Im Vorgang zu dieser Entscheidung hatte der BGH dem
Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur
Plattformhaftung vorgelegt. Das aktuelle Urteil setzt die im Jahr
2021 erschienene Einordnung des EuGH um. Die wissenschaftlichen
Mitarbeiter Nicolas John und Owen Mc Grath besprechen in dieser
neuen Folge die relevanten Entscheidungen und beleuchten die
gesamte Thematik der „Störer- und Täterhaftung“.
Die in der Folge erwähnte Kurzmitteilung findet sich im hier
verlinkten DFN-Infobrief Recht 7/2022.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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