Was haben Schriftarten mit Datenschutz zu tun?
17 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Dschungel der rechtlichen Vorgaben beim Aufbau einer Webseite
wird für Webseitenbetreibende jetzt noch dichter: Das Landgericht
München I hat in einem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 O
17493/20) entschieden, dass die Verwendung von dynamischen Fonts
ohne entsprechende Rechtsgrundlage aus der DSGVO zu einem
Schadensersatzanspruch der betroffenen Person führen kann. Anhand
dieses Urteils besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter
Nicolas John und Justin Rennert in dieser Folge die
datenschutzrechtlichen Risiken bei der Einbindung von dynamischen
Fonts in eine Webseite und geben einen Ausblick auf die
Auswirkungen für Anwendende hieraus.
Wer sich vertiefend mit dem Urteil und seinen Folgen
auseinandersetzen möchte, findet zu dieser Thematik einen Beitrag
im DFN-Infobrief Recht 3/2022.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.
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