VRN004 - 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten

VRN004 - 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten

13 Minuten
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Beschreibung

vor 8 Jahren

Das heutige Thema ist ein echter Dauerbrenner bei der
Unfallregulierung. Die Erstattung der Mietwagenkosten ist ein
häufiger Streitpunkt nach einem Verkehrsunfall. Ständig kommt es
zu Kürzungen durch die Versicherungen und die Mietwagenrechnung
wird nicht vollständig erstattet. Es ist aber leider auch immer
wieder zu beobachten, dass sich Unfallgeschädigte bei der
Anmietung eines Ersatzwagens keine Gedanken über die Höhe der
Kosten machen, da Ihnen der Vermieter versichert, die Kosten
werden von der Versicherung übernommen. Einzelheiten werden
selten oder gar nicht geregelt und am Ende kommt dann das große
Erwachen, weil die Rechnung von der Versicherung eben doch nicht
voll bezahlt wird und der Vermieter von Ihnen das Geld für den
Mietwagen haben will.


 


Dass die Interessen der Autovermieter in einem krassen Gegensatz
zu den Interessen der Versicherungen stehen ist kein Geheimnis.
Der Vermieter möchte sein Fahrzeug, das auf dem Hof steht und
Geld kostet für einige Tage rentabel vermieten. Die Versicherung
will so wenig wie möglich dafür bezahlen. Sie als
Unfallgeschädigter wollen mit der ganzen Sache am besten gar
nichts zu tun haben, Mietwagen mitnehmen nach der Reparatur
wieder abgeben, fertig.


 


Das läuft aber meistens nicht so.


 


Nehmen Sie nicht gerade ein Vermittlungsangebot der Versicherung
an, sondern mieten den Ersatzwagen bei Ihrem Autohaus, der
Werkstatt oder einem Autovermieter an, gibt es den einen oder
anderen Punkt zu beachten, damit Sie am Ende keine böse
Überraschung erleben.
 
Welche Mietwagenpreise gelten - Sind die Angebote aus dem
Internet maßgeblich?

Die Versicherungen behaupten immer gerne, dass die
Mietwagenangebote bekannter großer Autovermietungen die
maßgeblichen Preise sind, an denen man sich orientieren muss.
Alles was über diese Angebote hinausgeht, ist überteuert und wird
nicht übernommen.


 


Es verlangt aber niemand von Ihnen, dass Sie sich vor der
Anmietung vor den PC setzen und alle verfügbaren Mietwagenfirmen
in Ihrer Nähe nach dem günstigsten Angebot abklappern. Die
Internetangebote werden von den Gerichten meistens noch als
Sondermarkt angesehen, der eben nicht maßgeblich ist.
Entscheidend sind die Tarife, die Sie bei einem Anbieter in Ihrer
Nähe bekommen und der den üblichen örtlichen Tarifen entspricht.
Am besten verlassen Sie sich bei der Höhe des Mietwagenpreises
einfach auf Ihre Intuition. Die Gerichte nennen das
„wirtschaftlich vernünftige Denkweise“.


 


Es ist auch völlig normal, dass Ihr Vermieter vor Ort höhere
Preise verlangt. Zum Einen wird Ihnen ein anderer Service
geboten, der Wagen wird auf Wunsch zu Ihnen nach Hause oder zur
Werkstatt zugestellt. Auch verlangen die regionalen Firmen,
häufig keine Vorkasse von Ihnen oder Sicherheit durch eine
Kreditkarte.


 


Der Vermieter hat beispielsweise auch ein schwer kalkulierbares
Risiko was die Anschlussvermietung angeht. Bei der
Unfallersatzvermietung ist oft gar nicht klar wann er das Auto
zurück bekommt. Das kann daran liegen, dass bei der Anmietung das
Gutachten noch gar nicht vorliegt und Sie deswegen die
Reparaturdauer noch nicht wissen. Oder die Reparatur verzögert
sich, weil z.B. Teile nicht geliefert werden können.


Der Vermieter hat ein ganz anderes Risiko als bei einer fest im
Voraus vereinbarten Fahrzeuganmietung bei der Tag der Anmietung
und Fahrzeugrückgabe feststehen. Diese Risiken schlägt der
Vermieter auf seine Kalkulation auf.


 
 Wie lange dürfen Sie einen Mietwagen nehmen?

Der Mietwagen steht Ihnen nur für die notwendige Ausfallzeit zu.
Also für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Vielleicht
müssen Sie noch ein paar Tage auf das Gutachten warten, weil Ihr
Auto nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher ist.


 


Keineswegs dürfen Sie den Mietwagen solange in Anspruch zu
nehmen, bis erst die Haftung und Kostenübernahme mit der
Versicherung geklärt ist.


 


Die Eintrittspflicht der Versicherung sollte daher
schnellstmöglich geklärt werden, damit Sie nicht unnötige und vor
allem vermeidbare Kosten produzieren. Die Haftung sollte auch
geklärt sein, bevor Sie das Auto zur Werkstatt geben, da Sie
sonst nach ein paar Tagen zwar ein repariertes Auto haben, die
Werkstatt den Wagen aber nicht herausgibt, weil von der
Versicherung noch keine Antwort und vor allem noch kein Geld da
ist.


 


Ganz kritisch sind Fälle mit Auslandsbeteiligung. Wenn der
Unfallverursacher aus dem Ausland kommt, kann sich die
Schadensregulierung teilweise über Monate hinziehen. Achten
Sie darauf, dass Sie den Mietwagen wirklich nur so lange in
Anspruch nehmen, wie unbedingt nötig.
 
Haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen? 

Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben überlegen Sie bitte, ob
Sie wirklich einen Mietwagen brauchen, oder ob Sie nicht
vielleicht die wenigen Reparaturtage auch ohne Auto auskommen.
Wie weit fahren Sie denn täglich? Wenn Sie nur ein Auto brauchen,
um ein oder zwei Mal zum einkaufen zu fahren, oder der Weg ins
Büro nur 5 - 6 km am Tag ausmacht, könnten Sie Probleme mit der
Versicherung bekommen.


 


Was würde Sie ein Taxi für diese Fahrten kosten? Wenn ein Taxi
unter Umständen billiger wäre, da Sie täglich nur ein paar
Kilometer fahren, kann die Versicherung am Ende die Zahlung
verweigern. Denn wenn Sie eine Mietwagenrechnung für 5 Tage mit
einem mittleren dreistelligen Rechnungsbetrag vorlegen, was
Taxikosten einem Taxi wesentlich billiger gewesen wäre, finden
Sie bei der Versicherung keine Freunde.


 


Als Faustformel kann man eine täglich Fahrleistung von 20 km
ansetzen. Wenn Sie weniger fahren, verzichten Sie lieber auf
einen Mietwagen. Dann kann es nämlich wirklich problematisch
werden, bei der Versicherung die Kosten für den Ersatzwagen
durchzusetzen.


 


Es geht aber auch nicht allein um die Wegstrecke. Wenn Sie z.B.
für Notdienste schnell abrufbereit stehen müssen, kann keiner von
Ihnen erwarten, dass Sie trotz geringer Fahrleistung auf einen
Mietwagen verzichten und dann im Notfall erst noch ein Taxi
rufen, bevor Sie Ihren Dienst antreten.


 
Welcher Mietwagen steht Ihnen zu?

Ihnen steht das zu, was Sie selber auch haben. Ein
klassengleiches Fahrzeug. Fahren Sie normalerweise Polo, wird
Ihnen die Versicherung keinen Mercedes bezahlen. Autos bzw.
Kraftfahrzeuge generell sind in verschiedene Klassen
kategorisiert. Größe und PS-Leistung des Mietwagens sollten mit
Ihrem Auto vergleichbar sein. Ihr Autovermieter wird Ihnen dabei
behilflich sein, was die richtige
Mietwagenklasse ist. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie
noch eine Klasse niedriger anmieten, als Ihr eigenes Fahrzeug
ist. Dann sollte es mit der Versicherung keine Probleme bei der
Erstattung der Mietwagenkosten geben.
 
Müssen die Kosten für die Vollkaskoversicherung erstattet
werden?

Auch hier gilt wieder, Ihnen steht das zu, was Sie selbst auch
haben. Wenn Ihr eigenes Auto vielleicht nur noch teilkasko- oder
haftpflichtversichert ist, muss Ihnen die Versicherung die Kosten
der Vollkaskoversicherung für den Mietwagen nicht erstatten.
Allerdings werden Sie sich schwer tun, einen Mietwagen ohne
Vollkaskoversicherung bekommen. Das würde ich Ihnen auch nicht
empfehlen. Mietfahrzeuge sind meist relativ neue Fahrzeuge und
ein selbstverursachter Unfall kann ganz schön teuer werden. Auf
eine Absicherung dieses Kostenrisikos durch eine
Vollkaskoversicherung würde ich an Ihrer Stelle nicht verzichten,
auch wenn Sie ein paar Euro aus eigener Tasche draufzahlen
müssen.


 


Die Vollkaskoversicherung versteckt sich auf der
Mietwagenrechnung übrigens unter dem sperrigen Begriff
„Haftungsbefreiung“.


 


 
Werden Winterreifen für den Mietwagen bezahlt?

Auch die Kosten für die Winterbereifung des Mietwagens werden
Ihnen nur erstattet, wenn Sie für Ihr eigenes Fahrzeug mit
Winterreifen haben.


 


Wenn Sie mich jetzt danach fragen, ob die Winterreifen zum
Unfallzeitpunkt aufgezogen sein müssen, oder ob es genügt, wenn
Sie üblicherweise in der Winterzeit Winterreifen auf Ihrem
Fahrzeug haben, kann ich Ihnen keine klare Antwort geben. Ich bin
der Meinung, dass Ihnen die Winterreifen für den Mietwagen zu
ersetzen sind, wenn Sie üblicherweise Winterreifen haben. Auch
wenn Sie die Winterreifen zum Unfallzeitpunkt noch nicht
aufgezogen hatten.


 


Genau diese Diskussion habe ich neulich mit einer Richterin
geführt die der Meinung ist, dass Winterreifen nur zugesprochen
werden, wenn das Fahrzeug des Mandanten zum Unfallzeitpunkt
ebenfalls Winterreifen aufmontiert hatte. Ich halte diese
Auffassung für grundlegend falsch, da ein Unfallgeschädigter, der
gerade in der Wechselzeit im Oktober unverschuldet in einen
Unfall verwickelt wird, unfair behandelt und schlechter gestellt
wird, wenn er die Reifen noch nicht gewechselt hatte, im
Vergleich zu jemandem, der einen Tag vor dem Unfall die
Winterreifen bereits hat montieren lassen. Es ist ja auch
möglich, dass Sie gerade auf dem Weg zum Reifenwechsel in einen
Unfall verwickelt werden und die Winterreifen noch hinten im
Kofferraum haben.


 


Wenn Sie bereits ähnlich Erfahrung gemacht haben,  freue ich
mich über einen Kommentar zu diesem Artikel.


 
Wer trägt die Kosten für den Mietwagen

Ich nehme an, dass Sie schon den ersten sechs Punkten entnehmen
konnten, dass die Mietwagenkosten von der Versicherung des
Unfallverursachers zu bezahlen sind. Ihnen steht als Unfallopfer
ein Mietwagen zu, wenn Sie keinen weiteren fahrbaren Untersatz
haben, um die Reparaturzeit zu überbrücken.


 


Alle unfallbedingten Kosten, also auch die für den Mietwagen sind
von der Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen.
Allerdings nicht um jeden Preis. Wie Sie bereits in den Punkten 1
- 6 lesen konnten, gilt es immer, das gesunde Mittelmaß zu wahren
und die Kosten nicht ausarten zu lassen.


 


Aber Sie müssen auch nicht zugunsten der Versicherung sparen.
Auch wenn immer wieder in Schreiben der Versicherungen zu lesen
ist dass sich ein Unfallgeschädigter so verhalten muss, wie wenn
er den Schaden selbst bezahlen müsste.


Das ist ein ziemlicher Quatsch. Schließlich können Sie nichts
dafür, dass Ihnen jemand das Auto kaputt gefahren hat. Wenn Sie
selber Ihr Auto kaputt fahren, sind Sie vermutlich eher bereit,
an der einen oder anderen Stelle auf gewisse Annehmlichkeiten zu
verzichten. Im Schadensersatzrecht wird das von Ihnen aber nicht
verlangt. Ihnen steht das zu, was Sie sonst auch haben - also ein
Auto vergleichbaren Komforts, vergleichbarer Klasse und ähnlicher
Motorisierung - und das auf Kosten der Versicherung. Aber nur
das, was erforderlich ist und was jeder - wie es so schön heißt -
wirtschaftlich und vernünftig denkende Unfallgeschädigte erwarten
kann.


 


 


Ich fasse die sieben Punkte auf die Sie bei der Anmietung auf
einen Ersatzwagen nach einem Verkehrsunfall achten sollten noch
einmal zusammen:
Nicht die Internetpreise, sondern die Preise Ihres Vermieters
vor Ort sind maßgeblich.Der Mietwagen steht Ihnen nur für die
erforderliche Ausfallzeit zu.Rechtfertigt Ihre tägliche
Fahrleistung einen Mietwagen?Ihnen steht ein ähnliches Fahrzeug zu,
wie das, das Sie sonst auch fahren.Die Vollkaskoversicherung für
den Mietwagen wird Ihnen erstattet, wenn Ihr Auto
vollkaskoversichert ist.Gleiches gilt für die Winterreifen. Wenn
Sie Winterreifen haben, werden Ihnen die Kosten erstattet.Die
Kosten für den Winterreifen sind, soweit erforderlich, von der
Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

 

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