VRN003 - Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall?

VRN003 - Haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall?

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Beschreibung

vor 8 Jahren

Was ist Nutzungsausfall?


Wenn Sie Ihr beschädigtes Auto nach einem Unfall in die Werkstatt
zur Reparatur geben, haben Sie für die Dauer der Reparatur kein
Fahrzeug zur Verfügung. Verzichten Sie in dieser Zeit auch auf
einen Mietwagen, steht Ihnen stattdessen Nutzungsausfall zu.





Für den Ausfall Ihres eigenen Fahrzeugs haben Sie Anspruch auf
eine Entschädigung für die entgangene Nutzung. 





Wie lange steht Ihnen Nutzungsausfall zu?


Der Nutzungsausfall wird pro Tag der Reparatur bzw. der
unfallbedingten Ausfallzeit erstattet. Dieser Zeitraum wird vom
Gutachter vorgegeben. Die Dauer hängt davon ab, wie lange die
Werkstatt für die Reparatur brauchen wird.





Kommt es bei der Reparatur zu Verzögerungen, die Sie nicht zu
vertreten haben, kann Nutzungsausfall auch für eine längere Zeit
gefordert werden. 





Sie sollten aber dann, wenn die Reparatur sich wesentlich
hinauszögert bei Ihrer Werkstatt nachhaken, was der Grund für die
Verzögerungen ist und ob es Möglichkeiten gibt, die
Reparaturdauer zu verkürzen. In Extremfällen kann hier sogar ein
Werkstattwechsel in Betracht kommen. 





Verzögert sich die Reparatur weil Teile nicht geliefert werden
konnten, oder Feiertage in die Reparaturzeit fallen, steht Ihnen
auch für diese Zeit Nutzungsausfall zu. 





Nicht nur für die Dauer der Reparatur besteht der Anspruch auf
Nutzungsausfall sondern auch für den Tag, an dem das Auto vom
Gutachter besichtigt wird und deswegen nicht genutzt werden kann.
Außerdem dürfen Sie sich zwei bis drei Tage Zeit nehmen, ob Sie
die Reparatur beauftragen wollen. Stehen im Gutachten 5 Tage
Reparaturdauer, können so leicht 8 bis 9 Tage Nutzungsausfall
entstehen.





Ist Ihr Auto nicht mehr reparabel und Sie müssen sich nach einem
Ersatzwagen umsehen, wird üblicherweise eine Dauer von 12 - 14
Tagen angenommen. 








Wie hoch ist der Nutzungsausfall?


Für die Höhe des Nutzungsausfall haben sich Pauschalbeträge
etabliert, die in Tabellen festgehalten sind. Die Höhe dieser
Tagespauschale ist unter anderem abhängig von der Fahrzeugklasse.
Kraftfahrzeuge werden in unterschiedliche Fahrzeugklassen
kategorisiert. Je teurer das Fahrzeug ist, desto höher ist die
tägliche Nutzungsausfallpauschale. Die Werte beginnen bei 23,00 €
pro Tag und gehen bis 175,00 €.


 


Auch Hubraum und das Fahrzeugalter sind Bewertungskriterien. Bei
Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind, wird um eine Klasse
herabgestuft. Ist der Wagen älter als 10 Jahre, wird nochmals
eine Klasse herabgestuft. 








Wann haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall 


Gefordert wird, dass Sie sowohl die Möglichkeit zur Nutzung
haben, als auch den Willen einer Fahrzeugnutzung, Ihnen aber kein
Fahrzeug zur Verfügung steht. Sollten Sie noch einen Zweitwagen
haben, der nicht unbedingt benötigt wird, wird es mit dem
Nutzungsausfall schwierig. Das heißt aber nicht unbedingt, dass
Ihnen generell kein Schadensersatz zusteht nur weil Sie noch ein
Zweitauto haben. Üblicherweise sind alle Fahrzeuge in der Nutzung
verplant und man kann nicht ohne weiteres auf ein Auto
verzichten.





Sollte Ihnen aber z.B. unfallbedingt Ihr Motorrad ausfallen und
ihr Auto wird nicht genutzt, haben Sie kein Recht auf
Entschädigung, da Sie Ihren Wagen nutzen können. 





Legen Sie die Suche nach einem Ersatzfahrzeug erst einmal auf Eis
und rechnen den Schadensersatz nach Gutachten ab, verweigert
Ihnen die Versicherung in der Regel den Nutzungsausfallersatz und
fordert den Nachweis einer Ersatzbeschaffung. Hier wird immer das
selbe Argument angebracht, dass ohne Ersatzkauf der Nutzungswille
nicht gegeben sei und daher kein Anspruch auf Nutzungsausfall
bestehe. Ein Nutzungswille sei erst dann bewiesen, wenn Sie ein
Ersatzfahrzeug kaufen. 





Das ist Unsinn! Lassen Sie sich auf diese Sparargumente der
Versicherung nicht ein. Den Nutzungswillen weisen Sie nicht erst
durch einen Neukauf nach. Der ist schon dadurch bewiesen, dass
Sie vor dem Unfall ein Fahrzeug hatten. Denn ohne den Willen
einer Fahrzeugnutzung hätten Sie nicht schon vor dem Unfall ein
Auto besessen.





Auch wenn Sie keinen Ersatz kaufen, haben Sie Anspruch auf eine
Nutzungsausfallentschädigung, auch wenn Sie erst einige Wochen
oder Monate später ein anderes Auto kaufen.  














Weitere Themen zum Verkehrsrecht finden Sie auch auf meiner
Internetseite: www.verkehrsrecht-nuernberg.eu

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