VRN001 - 3 Wege Reparaturkosten mit der Haftpflichtversicherung abzurechnen

VRN001 - 3 Wege Reparaturkosten mit der Haftpflichtversicherung abzurechnen

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Beschreibung

vor 8 Jahren

Basis jedes Haftpflichtschadens ist, die Schadenshöhe kalkulieren
zu lassen. Als erstes muss ein Gutachten oder Kostenvoranschlag
erstellt werden. Außerdem müssen von dem Schaden einige Bilder
gemacht werden. Beim Gutachten sind die Bilder dabei. Beim
Kostenvoranschlag müssen die Bilder separat gemacht werden.





Die Entscheidung ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten
erstellt wird, hängt von der voraussichtlichen Schadenshöhe ab.
Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei einem Bagatellschaden,
wenn die Reparatur voraussichtlich nicht teurer wird als 750,00 €
bis 800,00 €. Alles was darüber hinaus geht ist kein
Bagatellschaden mehr und Sie sollten einen Gutachter einschalten.








Sobald Sie die Höhe des Schadens kennen, haben Sie folgende 3
Möglichkeiten, die Reparaturkosten mit der Versicherung
abzurechnen:






Konkret abrechnen mit einer Reparaturrechnung




Entscheiden Sie sich für eine Reparatur in einer Werkstatt werden
die Reparaturkosten, durch die Reparaturrechnung nachgewiesen.
Vorher sollte das Gutachten oder der Kostenvoranschlag an die
Versicherung geschickt werden.





Entspricht die Reparatur den Vorgaben im Gutachten, sind die
Reparaturkosten von der Versicherung vollständig zu bezahlen.





Im Moment macht sich bei den Haftpflichtversicherern die Unsitte
breit, bei den tatsächlichen Reparaturkosten Kürzungen
vorzunehmen.





Da werden Einwände erhoben wie: "die Kosten für die Beilackierung
waren nicht erforderlich", "die Verbringungskosten übernehmen wir
nicht in voller Höhe, wir halten einen Betrag in Höhe von 80,00 €
für ausreichend", "die Kosten für die Fahrzeugreinigung sind
nicht erstattungsfähig, es sind am Fahrzeug keine erkennbaren
Verschmutzungen vorhanden".





Hat der Gutachter diesen Kosten mit einkalkuliert, dann handelt
es sich um erforderliche Reparaturkosten und die Versicherung
darf hier nicht nach Belieben Kürzungen vornehmen.






Abrechnung ohne Reparatur

Die zweite Abrechnungsmöglichkeit ist die Abrechnung nach
Gutachten bzw. nach dem Kostenvoranschlag. In diesen Fällen wird
auch von fiktiver Abrechnung gesprochen. Im Gegensatz zu der
konkreten Abrechnung kann die Versicherung bei der fiktiven
Abrechnung Kürzungen vornehmen wenn:





das Auto älter als 3 Jahre und

nicht scheckheftgepflegt ist






Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Kürzungen bei
der Abrechnung zulässig sind. Bei jüngeren Fahrzeugen oder
lückenlos scheckheftgepflegten Autos, sind die Kosten zu
ersetzen, die im Gutachten stehen.








Ist einer dieser beiden Punkte nicht erfüllt, müssen Sie mit
Kürzungen rechnen. In diesen Fällen ist die Versicherung
berechtigt, Sie auf günstigere Alternativwerkstätten zu
verweisen, die allerdings in der Nähe Ihres Wohnortes sein
müssen.





Was bei der fiktiven Abrechnung nicht bezahlt wird, ist die
Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn Sie
eine Rechnung einreichen und selbst Mehrwertsteuer bezahlen
müssen. Ohne Rechnung gibt es keine
Mehrwertsteuer.






Reparatur ja - Rechnung nur für die Ersatzteile

Wenn Sie ein begabter "Bastler" sind, gibt es für Sie noch die
Möglichkeit, den Schaden zwar zu reparieren, aber der
Versicherung keine Reparaturrechnung vorzulegen.


Sie können mit dem Geld, das Sie für den Schaden von der
Versicherung bekommen haben Ersatzteile kaufen und in Eigenregie
reparieren.





Die Mehrwertsteuer, die Sie für die Ersatzteile bezahlen müssen,
können Sie sich wieder von der Versicherung erstatten lassen,
wenn Sie die Rechnungen bei der Versicherung einreichen.





Sie können also gemischt mit der Versicherung abrechnen, die
Gesamtkosten fiktiv und für die gekauften Ersatzteile kann die
Mehrwertsteuer abgerechnet werden.








Weitere Informationen zum Schadensersatzrecht finden Sie auf
meinem Blog http://unfall-anwalt-nürnberg.de





und weitere Themen zum Verkehrsrecht auf meiner Webseite


http://www.verkehrsrecht-nuernberg.eu

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