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Beschreibung
vor 2 Jahren
Auch bei Musik auf Vereinsfesten oder im Vereinsheim handelt es
sich üblicherweise um das Abspielen von urheberrechtlich
geschützten Werken. Und auch die kreativ tätigen Musikschaffenden
müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Diese werden durch die GEMA
mit Hilfe der sogenannten GEMA-Gebühren vertreten. Im Nachfolgenden
schauen wir uns genauer an wann Vereine hier zur Zahlung
verpflichtet sind und welche Möglichkeiten sie haben dieser
nachzukommen.
sich üblicherweise um das Abspielen von urheberrechtlich
geschützten Werken. Und auch die kreativ tätigen Musikschaffenden
müssen für ihre Arbeit bezahlt werden. Diese werden durch die GEMA
mit Hilfe der sogenannten GEMA-Gebühren vertreten. Im Nachfolgenden
schauen wir uns genauer an wann Vereine hier zur Zahlung
verpflichtet sind und welche Möglichkeiten sie haben dieser
nachzukommen.
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