Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen - macht man das als Betriebsrat?

Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen - macht man das als Betriebsrat?

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Weiter geht es mit der Reihe „So etwas macht man als
Betriebsrat nicht – oder doch?“, und diesmal geht es um die
zweitschönste Zeit im Jahr, nach der Weihnachtszeit, für manche
zumindest: Die Urlaubszeit!


Da haben natürlich alle Beschäftigten Wünsche, etwa durch
das geschickte Ausnutzen von Brückentagen, das Legen des Urlaubs
in die attraktiven Sommerzeiten oder auch auf die Tage zwischen
Weihnachten und Neujahr für Familienbesuche den Nutzen zu
maximieren.


Der Arbeitgeber hat meist andere Ziele mit Blick auf
genau diese Zeiträume: Das Aufrechterhalten von Serviceleveln,
Mindestbesetzungen, ein gut laufendes Geschäft und
Ähnliches.


Hinzu kommt, dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht
vollkommen frei in ihrer Urlaubsplanung sind, aus Gründen, die
außerhalb des Betriebs liegen: Etwa durch schulpflichtige Kinder,
Pflegeerfordernisse im familiären Umfeld oder Verwandtschaft in
anderen Bundesländern bei überlappenden Ferienzeiten.


Da sind Konflikte vorprogrammiert, und wie man sich dem
als Betriebsrat nähert, darum soll es jetzt gehen.


#Betriebsrat #Mitbestimmung #Einigungsstelle #360GradBR
#Urlaubsgrundsätze #Urlaub #Urlaubsvergabe

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