Ein Paradies für Spitzel | Von Annette Groth
11 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
EU und deutsche Regierung betreiben systematisch eine Politik der
Einschüchterung Andersdenkender und schaffen ein Klima der
Denunziation.
Ein Kommentar von Annette Groth.
Haben Sie schon einmal eine „schädliche Information“ verbreitet?
Bestimmt, denn es kommt bei der Definition dieses Begriffs ja
ganz darauf an, wem Sie vermeintlich schaden. Wenn Ihre
Informationen im Widerspruch zu mächtigen Menschen und
Organisationen stehen, könnten Ihre Aussagen im Einklang mit dem
seit kurzem gültigen „Digital Services Act“ im öffentlichen Raum
gelöscht werden. Es ist hierzu nicht nötig, dass Sie eine
Straftat begangen haben. Die Tyrannei kommt derzeit auf leisen
Sohlen daher und schleicht sich mithilfe harmlos oder gar
sympathisch klingender Tarnbegriffe ein. Wer möchte zum Beispiel
nicht gern die Demokratie schützen? Nancy Faesers sogenanntes
„Demokratiefördergesetz“ legt jedoch die Axt an eine Wurzel der
Demokratie: die Meinungsfreiheit. Und wer hätte etwas dagegen,
dass Menschen geschützt werden, die wertvolle Hinweise an die
Sicherheitsbehörden weitergeben? Dieses Unterfangen ist seit
Mitte 2023 unter dem Namen „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft.
Aber was, wenn Sie und ich wegen eines Akts der „Desinformation“
zum Gegenstand eines solchen „Hinweises“ werden? Die Autorin
zeigt auf, welche ganz praktischen Folgen die neuen Regularien
unserer in letzter Zeit hyperaktiven Regierung haben könnten.
Um Whistleblower wie Julian Assange in Zukunft besser zu
schützen, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland ein neues
Gesetz in Kraft: Das Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen, kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“
genannt. Der Publizist Ullrich Mies nennt das Gesetz
„Spitzelunddenunziantengesinnungsförderungsgesetz“, weil es der
Denunziation Tür und Tor öffnet. Das konnten wir schon während
der Coronazeit beobachten (1).
Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50
Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von
Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer
gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu
50.000 Euro.
„Die Einrichtung interner Meldestellen liegt im ureigenen
Interesse der Beschäftigungsgeber, da sie nur so die Gelegenheit
haben, einen Verstoß intern abzustellen, und dieser nicht direkt
an eine externe Meldestelle gemeldet und somit nach außen
getragen wird“,
heißt es aus dem Justiz-Ministerium, das dieses Gesetz aus der
Taufe gehoben hat.
Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes
sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes
mehr als 100 Hinweise eingegangen. Wie eine Sprecherin des
Justizministeriums auf Anfrage mitteilte, hat die beim Bundesamt
für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum
12. September 2023 insgesamt 113 Meldungen
erhalten. Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein
Online-Formular ein (2)...
... hier weiterlesen:
https://apolut.net/ein-paradies-fuer-spitzel-von-annette-groth
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 02. März 2024 bei manova.news
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