AUSFÜHRLICH 2. Folge AFGHANISTAN: Ortskräfte - Wie respektlos Deutschland mit ihnen umging Teil 1
38 Minuten
Beschreibung
vor 2 Jahren
Erst 2021 rückte der Umgang Deutschlands mit ehemaligen
Ortskräften, also Menschen, die für Deutschland in Afghanistan
gearbeitet hatten, in den Fokus. Nachdem die USA ihren Abzug
verkündetet hatten und damit auch Deutschland seine Truppen
abziehen mußte, wurde man in breiterer Öffentlichkeit darauf
aufmerksam, wie restriktiv und bürokratisch mit Menschen umging,
die für Deutschland arbeiteten. Es war - und so ist es bis heute
- klar, dass eine solche Tätigkeit immer mit einer Gefahr
einhergeht und diese Menschen erheblich bedroht sind.
Rd. 7 Jahre lang hatte man ein sehr restriktives und
bürokratisches Verfahren eingeführt, dass in den Jahren bis 2021
in rd. 55 % aller Fälle sogar zur Ablehnung einer
Gefährdungsanzeige führte. Spätestens mit der Verkündung des
Abzugsdatums im April 2021 und erst recht ab August 2021 war
völlig klar, dass es einer einfachen generellen Aufnahmeregelung
für Ortskräfte bedurft hätte. Nichts davon ist wirklich erfolgt.
Es gab nur leichte Korrekturen. Und die wesentlichen Elemente,
also insbesondere die individuelle Prüfung einer Gefährdung,
gelten bis heute.
Besonders deutlich wird das an einem „virtuellen“ Gespräch, das
wir in dieser Folge konstruiert haben. Es „sprechen“ dabei Ende
Juni 2021 Politiker der Union im Bundestag mit dem Vorsitzenden
des Patentschaftsnetzwerks afghanischer Ortskräfte, der darauf am
24.08.2021 an anderer Stelle „antwortet“. Wir stellen gegenüber,
was aus den Versprechungen wurde und wie einzelne Aussagen der
regierenden Politik wirklich zu bewerten sind.
Die Phase von ca April 2021 bis August 2021 ist unseres Erachtens
eine sehr entscheidende, denn hier hätten noch Handlungen
erfolgen können, um das zu verhindern, was dann Gegenstand
unserer nächsten Folge ist: Verschleppte Evakuierungen von
Ortskräften, chaotische Umstände, die teilweise bis heute
nachwirken und ein letztlich beschämender Umgang Deutschlands mit
ehemaligen MitarbeiterInnen, aber auch Beschäftigten von NGOs und
vielen weiteren in Afghanistan bis heute bedrohte Menschen wie
Frauen, FrauenrechtlerInnen, AktivistInnen, AnwältInnen,
JournalistInnen etc.
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