Pensionskassenpflicht
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die berufliche Vorsorge, also die Pensionskasse, ist für alle
Personen obligatorisch, die älter als 17 Jahre sind und in einem
Arbeitsverhältnis stehen. Die Inhaberinnen und Inhaber einer AG
oder GmbH haben ebenfalls eine BVG-Pflicht. Denn wenn sie in der
Firma arbeiten, gelten sie als Arbeitnehmer ihrer Firma.
Von dieser Grundregel gibt es aber einige Ausnahmen und
Spezialfälle.
Personen obligatorisch, die älter als 17 Jahre sind und in einem
Arbeitsverhältnis stehen. Die Inhaberinnen und Inhaber einer AG
oder GmbH haben ebenfalls eine BVG-Pflicht. Denn wenn sie in der
Firma arbeiten, gelten sie als Arbeitnehmer ihrer Firma.
Von dieser Grundregel gibt es aber einige Ausnahmen und
Spezialfälle.
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