Der Kampf ums Bargeld | Von Hansjörg Stützle
10 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Als erstes Land der Welt schickt sich die Schweiz an, ein Recht
auf Banknoten und Münzen in die Verfassung zu schreiben. Noch
gibt es Hürden zu überwinden.
Ein Kommentar von Hansjörg Stützle.
Demokratie wäre aus Sicht der Mächtigen eine gute Sache, wären da
nicht die lästigen Bürger, die manchmal ihren eigenen Willen
haben. Aus diesem Grund ist die Geschichte der Demokratien
zugleich die Geschichte der Versuche, die Demokratie auszuhöhlen.
Wähler dürfen entweder nur zwischen Vertretern ein und derselben
Gesinnungsgemeinschaft wählen, oder man fragt sie bei wichtigen
Entscheidungen gar nicht erst nach ihrer Meinung. Auf diesem Weg
könnte in den meisten Ländern die Bargeldabschaffung mühelos
durchgesetzt werden, vielleicht auch indem Händler ihre Kunden
vor vollendete Tatsachen stellen und ihnen ohne elektronische
Zahlungsmittel kein Stück Brot mehr herausgeben. Eine wirkliche
Chance, um die Phalanx der Bargeldfeinde aufzubrechen, wäre
direkte Demokratie. Aber wo gibt es die? In der Schweiz versuchen
Bürger jetzt, die in ihrem Land gegebene einzigartige Chance zu
nutzen und eine Existenzgarantie für nicht elektronische, nicht
überwachte Zahlungsmittel durchzusetzen.
Am 15. Februar 2023 wurde ein historischer Schritt für den Erhalt
des Bargelds getan: Die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) hat
in der Hauptstadt Bern der Bundeskanzlei 136.767 gültige
beglaubigte Unterschriften für die Volksinitiative „Bargeld ist
Freiheit“ übergeben. Damit wurden die geforderten 100.000
Unterschriften, die für die Zulassung zur Volksabstimmung
notwendig sind, weit überschritten. Das Schweizer Volk hat es nun
selbst in der Hand, als erster Staat weltweit das Bargeld in der
Verfassung zu verankern und ihm gesetzlichen Schutz zu geben.
Welche Leistung es bedeutet, 136.767 gültige Unterschriften zu
sammeln und beglaubigen zu lassen, wird einem erst dann richtig
bewusst, wenn man diese Summe auf die Einwohnerzahl Deutschlands
umrechnet. In Deutschland würde das 1,3 Millionen Unterschriften
entsprechen — wohlgemerkt, beglaubigte Unterschriften!
Bis es letztendlich zur Volksabstimmung kommt, wird es jedoch
noch lange dauern. Denn der Schweizer Bundesrat macht von
der Möglichkeit Gebrauch, einen Gegenvorschlag zur
Volksinitiative auszuarbeiten. Somit wird es mindestens zwei
Jahre dauern, bis die Volksabstimmung tatsächlich stattfindet.
Die Bargeldinitiative ist so gestaltet, dass es dem Bargeld einen
Grundschutz gibt. Dort heißt es beispielsweise:
„Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in
genügender Menge zur Verfügung stehen.“
Diese Formulierung wird allerdings nicht ausreichen, um das
Bargeld langfristig zu schützen. Es ist jedoch ein wichtiges
Fundament, auf dem man aufbauen kann. Wegen der kurzen und
einfachen Formulierung gibt es wenig Angriffsfläche und somit
hohe Chancen auf breite Zustimmung in der Bevölkerung. Die
Chancen auf Erfolg sind hoch.
Aufbauend auf dieser Volksinitiative hat die FBS am 21. März 2023
eine zweite Bargeldinitiative eingereicht. Die Bargeldinitiative
II trägt den Namen „Wer mit Bargeld bezahlen will, muss mit
Bargeld bezahlen können (Ich zahle bar)“. Die neue
Volksinitiative hat es in sich. Sie wird der Lobby der
Anti-Bargeld-Interessengruppen gar nicht schmecken. Denn diese
Initiative packt das Übel der Bargeldabschaffung an der Wurzel
an. Sie nimmt die Wirtschaft, den Gesetzgeber, aber auch die
Finanzindustrie in die Pflicht. So muss Bargeld überall
angenommen werden, darf nicht schlechter behandelt oder in der
Höhe beschränkt werden, durch Gesetze und Steuerrecht
benachteiligt oder der Geldfluss elektronisch verfolgt werden.
...weiterlesen hier:
https://apolut.net/der-kampf-ums-bargeld-von-hansjoerg-stuetzle
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