Faktencheck zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.8. | Von Paul Schreyer
9 Minuten
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vor 3 Jahren
Die Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung von
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag ihren Willen
bekundet, dass Ungeimpfte demnächst nur noch dann am öffentlichen
Leben teilnehmen dürfen, wenn sie ihre Gesundheit durch einen
kostenpflichtigen Test beweisen. Multipolar dokumentiert Auszüge
aus dem Beschluss und überprüft die Aussagen.
Ein Kommentar von Paul Schreyer.
Das Gremium, das selbst kein Verfassungsorgan ist und dessen
Beschlüsse keine Rechtsgültigkeit besitzen, das aber seit
Frühjahr 2020 sämtliche Corona-Maßnahmen anordnet, hat erneut
getagt, diesmal mit dem Ziel (1), die Impfquote in der
Bevölkerung zu erhöhen. Einige zentrale Passagen aus
dem fünfseitigen Beschluss sollen im Folgenden
überprüft werden (2).
Der Beschlusstext beginnt mit den Worten:
„Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und
sich im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese
in den letzten Wochen wieder an.“
Richtig ist, das die Verbreitung vieler Viren, darunter auch der
Coronaviren, dem jahreszeitlichen Verlauf folgt (3).
Nach einem Tiefpunkt zur Mitte des Sommers breiten sich diese
Viren in jedem Jahr schrittweise
wieder vermehrt aus.
„Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich
davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. (…)“
Ein kausaler Zusammenhang von Impfquote und durch PCR-Tests
bestimmten absoluten Fallzahlen („Infektionszahlen“) ist nicht
belegt und ist ohne Berücksichtigung der Testmenge und anderer
Faktoren auch nicht schlüssig. Steigende absolute Zahlen von
Positivtests belegen, isoliert betrachtet, noch keine
wachsende Gefährdung der Öffentlichkeit (4)... weiterlesen hier:
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