Erste Vorstellungen der Bundesregierung - Hans-Dietrich Genscher
Podcast-Serie "Die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder"
10 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung ihre Arbeit aufgenommen.
Damit endet eine kulturpolitische Diskussion, die anderthalb
Jahrzehnte gedauert hat. Diese Vorgeschichte der Kulturstiftung der
Länder wird in dieser Podcast-Serie thematisiert. In diesem
Podcast: Am 7. Juni 1973 skizziert Bundesinnenminister
Hans-Dietrich Genscher die ersten Vorstellungen der Bundesregierung
für eine Deutsche Nationalstiftung und spricht dabei mögliche
Aufgaben an, die heute Stiftungszweck der Kulturstiftung der Länder
sind. Ziel der Deutschen Nationalstiftung sei, so Hans-Dietrich
Genscher, in erster Linie die verstärkte „Wahrung, Förderung und
Darstellung von Kunst und Kultur“. Die „Erhaltung und Pflege
unseres nationalen kulturellen Erbes“ erscheine dabei der
Bundesregierung als ein sinnvolles Mittel, “die geschichtliche
Kontinuität unserer Nation zu wahren“. Die „Förderung von Maßnahmen
und Institutionen, denen nationale kulturelle Bedeutung
zuzuerkennen ist“, „steht dabei ebenso zur Erörterung wie die
Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes, zu dem
auch, wie das schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973
hervorgehoben wurde, die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes
gehört.“ Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite
der Kulturstiftung der Länder unter
www.kulurstiftung.de/vorgeschichte
Damit endet eine kulturpolitische Diskussion, die anderthalb
Jahrzehnte gedauert hat. Diese Vorgeschichte der Kulturstiftung der
Länder wird in dieser Podcast-Serie thematisiert. In diesem
Podcast: Am 7. Juni 1973 skizziert Bundesinnenminister
Hans-Dietrich Genscher die ersten Vorstellungen der Bundesregierung
für eine Deutsche Nationalstiftung und spricht dabei mögliche
Aufgaben an, die heute Stiftungszweck der Kulturstiftung der Länder
sind. Ziel der Deutschen Nationalstiftung sei, so Hans-Dietrich
Genscher, in erster Linie die verstärkte „Wahrung, Förderung und
Darstellung von Kunst und Kultur“. Die „Erhaltung und Pflege
unseres nationalen kulturellen Erbes“ erscheine dabei der
Bundesregierung als ein sinnvolles Mittel, “die geschichtliche
Kontinuität unserer Nation zu wahren“. Die „Förderung von Maßnahmen
und Institutionen, denen nationale kulturelle Bedeutung
zuzuerkennen ist“, „steht dabei ebenso zur Erörterung wie die
Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes, zu dem
auch, wie das schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973
hervorgehoben wurde, die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes
gehört.“ Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite
der Kulturstiftung der Länder unter
www.kulurstiftung.de/vorgeschichte
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