#16 - 020420 Coronavirus in Sachsen-Anhalt - Gesundheitskompass Spezial
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vor 4 Jahren
Sendung vom 2. April 2020: „Maskennähern drohen
Abmahnungen“ - diese Schlagzeile geistert derzeit durchs Netz! Zu
diesem Sachverhalt informiert Rechtsanwalt Veit Wolpert aus
Bitterfeld. Es geht hierbei übrigens nicht um das Nähen selbst,
denn das ist keinesfalls abmahnfähig, wie der Jurist im heutigen
Podcast „Gesundheitskompass Spezial zum Coronavirus“
erläutert.
Vielmehr geht es um die Bezeichnung der Masken. Sie Mundschutz
oder Schutzmaske gegen das Corona-Virus zu nennen, so die Meinung
der Abmahner, verstoße gegen das Medizinproduktegesetz. Das soll
es Scharlatanen eigentlich schwer bis unmöglich machen, ihre
Produkte mit ungeprüften Schutz- und Heilversprechen unter die
Leute zu bringen.
Da bei den selbst genähten Masken dieser Schutz nicht
nachgewiesen ist, gibt es mit entsprechenden Bezeichnungen
Probleme. Eine Lösung: Das Bundesamt für Arzneimittel und
Medizinprodukte nennt sie „Community-Masken“ oder
„Behelfs-Mund-und-Nasenmasken aus handelsüblichen Stoffen“.
Im Podcast dreht sich zudem alles um die drohenden Bußgelder bei
Verstößen gegen die Kontaktsperre oder die
Ausgangsbeschränkungen.
Abgerundet wird auch die heutige Podcast-Sendung mit aktuellen
Zahlen und Fakten sowie einem Filmtipp von Influencer
Christopher Schmidt.
Fragen, Wünsche und Meinungen für den Podcast nimmt das
Podcast-Team unter der E-Mail-Adresse
gesundheitskompass@outlook.de oder per WhatsApp an die 0171
9347311 (gern auch Sprachnachrichten oder Fotos) entgegen.
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