208. Cannabis Legalisierung: Theorie des rationalen Drogenkonsums (Garry S. Becker) - Prof Rieck
Spieltheorie
27 Minuten
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vor 1 Jahr
Die Legalisierung von Drogen aus spieltheoretischer Sicht: Wie kann
die Entscheidung für oder gegen Drogenkonsum als Ergebnis
rationaler Entscheidungen interpretiert werden? Wie wirkt sich eine
Legalisierung auf den Gesamtkonsum aus? Wieso sind Drogenverbote
sinnvoll? Gibt es einen Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis?
- Die erste Analyse dieser Art stammt von dem
Wirtschafts-Nobelpreisträger Garry S. Becker (Link siehe unten).
Anleitung zur Selbstüberlistung:
https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... A Theory of Rational
Addiction (Becker/Murphey) https://www.jstor.org/stable/1830469
Diese Passage von Speedy Gonzales von vor ca. 50 Jahren wird so
interpretiert, dass er davon singt, einen Joint zu rauchen:
• Speedy Gonzáles c...
Verbrenner-Verbot - das Ende günstiger Autos?:
• Verbrenner-Motore... WEITERE
INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach hatte im Herbst Eckpunkte für ein Gesetz mit
weitreichenden Legalisierungsvorschlägen vorgestellt. Nun wurden
die Pläne des SPD-Politikers nochmal gründlich überarbeitet - auch
mit Blick auf Bedenken aus der EU. Die Bundesregierung begründet
die Legalisierungspläne mit dem Vorhaben, den Schwarzmarkt
zurückzudrängen, damit der Kriminalität den Boden zu entziehen und
die Qualität von Cannabisprodukten kontrollieren zu können.
Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an
Erwachsene "in klaren Grenzen (...) flankiert durch
Präventionsmaßnahmen für Jugendliche". Die "Schwarzmarktware" sei
häufig verunreinigt und schaffe zusätzliche Gesundheitsgefahren, so
Lauterbach. MENGE Maximal 25 Gramm "Genusscannabis" zum Eigenkonsum
sollen straffrei sein und dürfen auch in der Öffentlichkeit
mitgeführt werden. Die erlaubte Menge des Eigenanbaus: Drei
weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person sind erlaubt,
solange sie vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt
sind. LOKATION Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, in der
Nähe von Schulen oder Kindergärten ist verboten. In Fußgängerzonen
darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Minderjährige, die mit
Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und
Präventionsprogrammen teilnehmen. ERWERB Es wird zwei "Säulen"
geben: Zunächst sollen "nicht-gewinnorientierte" Vereine
gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an
Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die geplanten
lizenzierten Fachgeschäfte (Cannabis-Shops), in denen die Droge
legal ab 18 Jahren gekauft werden kann, wird es vorerst nicht
geben. Eine Abgabe in Geschäften ist in einem zweiten Schritt zwar
vorgesehen, aber nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen
Modellprojekten. Die Regierung hat sich nach Gesprächen mit der
EU-Kommission darauf geeinigt. CANNABIS-CLUBS Das Mindestalter für
eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-,
Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für
sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist
verboten. Es sind auch Mengenbegrenzungen vorgesehen: Jedes
Clubmitglied darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50
Gramm pro Monat abgegeben bekommen. Unter 21-Jährige dürfen maximal
30 Gramm pro Monat erhalten und es soll für sie auch eine
Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten
sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls
kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenem Gramm dazu. WEITERES
VON CHRISTIAN RIECK: *Die 36 Strategeme der Krise: Print:
https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... Kindle:
https://www.amazon.de/exec/obidos/ASI... YouTube:
https://www.youtube.com/c/ProfRieck?s... Instagram:
https://www.instagram.com/profrieck/ Twitter:
https://twitter.com/ProfRieck LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/profrieck/ *Hinweis: Die angegebenen
Links können Affiliate-Links sein, bei denen ich eine Provision
bekomme. Vielen Dank, falls Sie diese Links nutzen! #profrieck
#legalisierung Haftungsausschluss: Dies ist ein Bildungskanal, kein
Finanz- oder Medizinkanal. Der Inhalt meiner Videos bzw. Podcasts
dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ist kein
finanzieller oder medizinischer Rat oder gar eine persönliche
Empfehlung. Informieren Sie sich bitte immer aus mehreren
unabhängigen Quellen und suchen Sie professionellen Rat für Ihre
Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Investments oder der
Medizin. Die geäußerten Meinungen stellen keinerlei Aufforderung
zum Handeln dar. Sie ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf
von Vermögenswerten aller Art, also insbesondere Wertpapieren oder
Sachwerten. Sie ist auch keine Aufforderung zu irgendeiner Form der
Selbsttherapie oder Selbstdiagnose. Bitte nehmen Sie diese Hinweise
ernst.
die Entscheidung für oder gegen Drogenkonsum als Ergebnis
rationaler Entscheidungen interpretiert werden? Wie wirkt sich eine
Legalisierung auf den Gesamtkonsum aus? Wieso sind Drogenverbote
sinnvoll? Gibt es einen Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis?
- Die erste Analyse dieser Art stammt von dem
Wirtschafts-Nobelpreisträger Garry S. Becker (Link siehe unten).
Anleitung zur Selbstüberlistung:
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Addiction (Becker/Murphey) https://www.jstor.org/stable/1830469
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interpretiert, dass er davon singt, einen Joint zu rauchen:
• Speedy Gonzáles c...
Verbrenner-Verbot - das Ende günstiger Autos?:
• Verbrenner-Motore... WEITERE
INFORMATIONEN VON TEAM RIECK: Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach hatte im Herbst Eckpunkte für ein Gesetz mit
weitreichenden Legalisierungsvorschlägen vorgestellt. Nun wurden
die Pläne des SPD-Politikers nochmal gründlich überarbeitet - auch
mit Blick auf Bedenken aus der EU. Die Bundesregierung begründet
die Legalisierungspläne mit dem Vorhaben, den Schwarzmarkt
zurückzudrängen, damit der Kriminalität den Boden zu entziehen und
die Qualität von Cannabisprodukten kontrollieren zu können.
Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an
Erwachsene "in klaren Grenzen (...) flankiert durch
Präventionsmaßnahmen für Jugendliche". Die "Schwarzmarktware" sei
häufig verunreinigt und schaffe zusätzliche Gesundheitsgefahren, so
Lauterbach. MENGE Maximal 25 Gramm "Genusscannabis" zum Eigenkonsum
sollen straffrei sein und dürfen auch in der Öffentlichkeit
mitgeführt werden. Die erlaubte Menge des Eigenanbaus: Drei
weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person sind erlaubt,
solange sie vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt
sind. LOKATION Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, in der
Nähe von Schulen oder Kindergärten ist verboten. In Fußgängerzonen
darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Minderjährige, die mit
Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und
Präventionsprogrammen teilnehmen. ERWERB Es wird zwei "Säulen"
geben: Zunächst sollen "nicht-gewinnorientierte" Vereine
gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an
Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die geplanten
lizenzierten Fachgeschäfte (Cannabis-Shops), in denen die Droge
legal ab 18 Jahren gekauft werden kann, wird es vorerst nicht
geben. Eine Abgabe in Geschäften ist in einem zweiten Schritt zwar
vorgesehen, aber nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen
Modellprojekten. Die Regierung hat sich nach Gesprächen mit der
EU-Kommission darauf geeinigt. CANNABIS-CLUBS Das Mindestalter für
eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-,
Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für
sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist
verboten. Es sind auch Mengenbegrenzungen vorgesehen: Jedes
Clubmitglied darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50
Gramm pro Monat abgegeben bekommen. Unter 21-Jährige dürfen maximal
30 Gramm pro Monat erhalten und es soll für sie auch eine
Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten
sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls
kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenem Gramm dazu. WEITERES
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Sachwerten. Sie ist auch keine Aufforderung zu irgendeiner Form der
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ernst.
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