Thema Wissen: ”Die lieben Superlative”
Aufgepasst! Irgendwie scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu
haben, dass die Bewerbung der eigenen Produkte bzw. Dienstleistung
gegenüber anderen Produkten und Dienstleistungen von Mitbewerbenden
mittels Superlative bzw. wie das im Rechtsjargo...
6 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Aufgepasst!
Irgendwie scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben,
dass die Bewerbung der eigenen Produkte bzw. Dienstleistung
gegenüber anderen Produkten und Dienstleistungen von
Mitbewerbenden mittels Superlative bzw. wie das im Rechtsjargon
heißt „Vergleichender Werbung“ reglementiert ist. Da heißt es
„Das Beste, Schnellste, Größte, hochwertig ist die Sache,
einfach, effektiv... mehr dazu im Beitrag.
Wir freuen uns über deinen Besuch auf unserer Webseite.
Irgendwie scheint es sich noch nicht herumgesprochen zu haben,
dass die Bewerbung der eigenen Produkte bzw. Dienstleistung
gegenüber anderen Produkten und Dienstleistungen von
Mitbewerbenden mittels Superlative bzw. wie das im Rechtsjargon
heißt „Vergleichender Werbung“ reglementiert ist. Da heißt es
„Das Beste, Schnellste, Größte, hochwertig ist die Sache,
einfach, effektiv... mehr dazu im Beitrag.
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