Ep. 207- Zum Streitwert einer Pflichtteilsstufenklage
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vor 11 Monaten
Wer eine Klage bei Gericht einreicht, der muss, bevor der Prozess
überhaupt losgeht, einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Um
diesen bestimmen zu können, ist es notwendig, den Streitwert nach
der eigenen Erwartungshaltung vorläufig zu beziffern. Für den
Pflichtteilsberechtigten ist das regelmäßig ein schwieriges
Unterfangen, weil er erst auf Auskünfte angewiesen ist bevor er
seinen Anspruch beziffern kann. Was nun, wenn er sich dabei
massiv verschätzt und einen viel zu niedrigen Wert angegeben hat?
Hiermit hat sich das OLG München in einem Beschluss vom
14.08.2023, Az.: 33 W 321/23, auseinandergesetzt.
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