Ep. 203 - Möglichkeiten der Feststellung des Erbrechts
8 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Um das eigene Erbrecht feststellen zu lassen, gibt es
verschiedene Möglichkeiten. In aller Regel wird man einen
Erbschein beantragen und somit das Erbscheinsverfahren beim
Nachlassgericht wählen. Daneben ist aber auch eine
Erbenfeststellungsklage möglich. Oder man lässt sein Erbrecht
inzident, innerhalb einer anderen Fragestellung, die das eigene
Erbrecht betrifft, klären. Dann ist, wie auch für die
Erbenfeststellungsklage, das Prozessgericht zuständig. Da
unterschiedliche Gerichte betroffen sind, kann es zu
widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Um das zu vermeiden, ist es
in einem solchen Fall sinnvoll, ein Verfahren auszusetzen und den
Ausgang des jeweils anderen abzuwarten. Welches Verfahren hier
"führend" ist und warum, erkläre ich in dieser Episode am
Beispiel eines Beschlusses des OLG Rostock vom 30.03.2023, Az.: 3
W 30/23.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.
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