Ep. 196 - Kostenfalle nicht abgeliefertes Testament
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vor 1 Jahr
Testamente sind im Todesfall beim Nachlassgericht abzuliefern.
Obwohl das kein Geheimnis ist, wird dieser gesetzlich
vorgeschriebenen Ablieferungspflicht doch recht regelmäßig nicht
entsprochen, sei es aus Unkenntnis, sei es, weil man meint, es
sei unvorteilhaft oder nicht nötig. Diese Haltung kann im
Einzelfall jedoch teuer werden wie ein Beschluss des OLG Rostock
vom 20.02.2023, Az.: 3 W 18/23 zeigt.
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