Ep. 192 - Erbschaftsteuersparmodell Vermächtnis?
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vor 1 Jahr
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 23.11.2022,
Az.: II R 37/19, zwischen Erbschaft und Vermächtnis
unterschieden. Ein Vermögensanfall durch Vermächtnis ist danach
erbschaftsteuerfrei geblieben, obwohl die steuerlichen
Freibeträge nicht ausreichten. Dass es sich hier nicht um den
Regelfall handelt, kann man sich denken. Doch für manch einen
durften die Erkenntnisse aus diesem folgerichtigen Urteil
durchaus gestalterische Spielräume eröffnen. Zu beachten ist
allerdings, dass dies nur dann interessant sein kann, wenn nicht
ohnehin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben
ist.
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