Ep. 191 - Ermittlungspflichten im Erbscheinsverfahren
12 Minuten
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vor 1 Jahr
Grundsätzlich hat der Antragsteller im Erbscheinsverfahren alle
Tatsachen und Beweismittel anzugeben und vorzulegen, auf denen
das von ihm beantragte Erbrecht beruht. Doch was, wenn es sich
als äußerst kompliziert erweist, diese Anforderungen zu erfüllen?
Wie weit reichen die Pflichten des Antragstellers und wie weit
die des Nachlassgerichts? Mit dieser Fragestellung hat sich der
BGH in seinem Beschluss vom 08.02.2023, Az.: IV ZB 16/22
auseinandergesetzt. Dass das Nachlassgericht nicht immer nur den
Antragsteller bemühen kann, lässt sich an diesem Beispiel gut
ersehen.
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