Ep. 187 - Das Brieftestament und seine Fallstricke
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Testament kann man auch in Briefform errichten, sofern der
Brief nur handschriftlich geschrieben und auch handschriftlich
unterschrieben ist. Von höchster Wichtigkeit ist es zusätzlich,
dass das Brieftestament keinen Zweifel daran lässt, dass der
Verfasser in dem Bewusstsein der Errichtung eines Testamentes
gehandelt hat. Ein Negativbeispiel, in dem dies leider
schiefgegangen ist, zeige ich Dir in dieser Folge auf.
Falls Du die Entscheidung nachlesen möchtest:
Es handelt sich um den Beschluss des Saarländischen
Oberlandesgericht Saarbrücken vom 23.11.2021, Az.: 5 W 62/21.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
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