Ep. 185 - Wie lange darf ein notarielles Nachlassverzeichnis dauern?

Ep. 185 - Wie lange darf ein notarielles Nachlassverzeichnis dauern?

9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Erbe und Pflichtteilsberechtigter haben zuweilen ein gemeinsames
Problem: den Notar ;-). Sofern ein Pflichtteilsberechtigter zur
Gewinnung von Auskünften über den Nachlass ein notarielles
Nachlassverzeichnis fordert, sind beide Seiten häufig vor eine
Geduldsprobe gestellt. Denn der Notar hat zweifelsohne in aller
Regel wenig Interesse an der Erstellung eines solchen
Verzeichnisses. Es hält ihn von spannenderen und lukrativeren
Aufgaben ab. Das ist zwar absolut verständlich, hilft aber nicht,
wenn die Parteien in ihrer Nachlassabwicklung weiterkommen
wollen. 


Daher stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange ein solches
Verzeichnis in Anspruch nehmen darf und was man ggf. tun kann
oder auch tun muss aus Sicht des Erben, um die Sache zu
beschleunigen. 


Ich beziehe mich in dieser Folge auf den Beschluss des OLG
Karlsruhe vom 16.02.2021 mit dem Az.: 9 W 58/20.


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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.


Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.

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