Ep. 183 - Aufwendungsersatz eines Pflichtteilsberechtigten für ein Verkehrswertgutachten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Pflichtteilsberechtigter sich
in der Verlegenheit sieht, doch selbst ein Verkehrswertgutachten
erstellen zu lassen, obwohl eigentlich den Erben diese
Verpflichtung trifft. Gerade wenn der Erbe ein Gutachten vorlegt,
dass nicht plausibel scheint, kann sich diese Problematik
stellen.
Das LG Arnsberg hat einen solchen Fall entschieden und damit die
Rechte des Pflichtteilsberechtigten in diesem Punkt gestärkt, LG
Arnsberg Urteil vom 17.09.2021, Az.: 1 O 261/19.
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