Ep. 180 - Kann ein Erbscheinsantrag durch einen Vorsorgebevollmächtigten gestellt werden?
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vor 2 Jahren
Generell wird man diese Frage erst einmal mit "Nein" beantworten
müssen. Denn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im
Erbscheinsverfahren obliegt dem Antragsteller selbst. Eine
Vertretung ist hier nicht vorgesehen. Was aber, wenn der
betreffende Erbe nicht in der Lage ist, den Antrag selbst zu
stellen, z. B. weil er geschäftsunfähig ist? Hierzu hat sich das
OLG Bremen in seinem Beschluss vom 14.09.2021, Az.: 5 W 27/21,
geäußert. Die Frage ist in Literatur und Rspr. bislang streitig.
Durch die Entscheidung des OLG Bremen haben wir aber zumindest
ein Argument mehr...
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