Ep. 179 - Ein Erbschein ist auch unter Privatleuten nicht zwingend!
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vor 2 Jahren
Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2021,
Az.: 7 U 139/21, herausgestellt, dass auch unter
Privatleuten nicht zwingend ein Erbschein verlangt werden kann.
Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn als Erbnachweis ein
notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag nebst
Eröffnungsprotokoll vorliegen. Ergeben sich keine konkreten
Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit der
Verfügung, bedarf es keiner weiteren Legitimation seitens des
Erben.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
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