Ep. 177 - Testamentseröffnung obsolet bei "unwichtigem" Testament?
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vor 2 Jahren
Der Titel ist etwas provokativ gewählt, denn wer entscheidet über
die Wichtigkeit oder Unwichtigkeit eines Testamentes? Das
Nachlassgericht?
Gemeint ist hier, dass es natürlich testamentarische Verfügungen
gibt, die formal zu vernachlässigen scheinen, weil sie keinen
Inhalt haben, der auf den eingetretenen Erbfall rechtlichen
Einfluss hat oder weil sie von vorneherein formunwirksam sind.
Was macht man mit solchen Testamenten? Trotzdem abliefern?
Trotzdem eröffnen? Hier hörst Du, was das OLG München in seinem
Beschluss vom 3.11.2021, Az.: 31 Wx 166/21, 31 Wx 179/21, dazu
sagt.
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