Ep. 174 - Erbausschlagung aus dem Ausland
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wer im Ausland lebt, Erbe eines deutschen Erblassers wird und die
Erbschaft ausschlagen möchte, der macht sich zuweilen Sorgen,
dass er die Ausschlagung auch form- und fristgerecht erklärt. Die
Frist ist in diesen Fällen gemäß § 1944 Abs. 3 BGB verlängert auf
einen Zeitraum von 6 Monaten, wenn sich der Erbe bei Eintritt des
Erbfalles im Ausland befunden hat.
Doch wie muss ich die Ausschlagung korrekt erklären, damit sie in
Deutschland auch formwirksam ist? Das erfährst Du in dieser
Episode. Und falls Du die grundlegenden Erwägungen noch einmal
nachlesen möchtest, ist das Urteil des OLG Köln vom 14.07.2021,
Az.: 2 Wx 119/21, sicher eine gute Fundstelle!
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.
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