Ep. 173 - Kann man das Pflichtteilsrecht durch Rechtswahl ausschließen?
12 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Nach der EUErbVO ist es möglich, für den eigenen Nachlass das
Recht desjenigen Staates zu wählen, dem man angehört, unabhängig
vom eigenen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. Das eröffnet
Gestaltungsspielräume und sofort stellt sich die Frage, ob man
durch eine geschickte Rechtswahl auch Pflichtteilsansprüche
ausschließen kann. Leider ist das nicht ganz so einfach. Warum
das so ist und wie der aktuelle Stand der deutschen
Rechtsprechung hierzu ist, erfährst Du in dieser Episode. Ich
beziehe mich dabei auf ein Urteil des OLG Köln vom 22.4.2021,
Az.: I-24 U 77/20.
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