Ep. 167 - Was Erben bei einem unvollständigen notariellen Nachlassverzeichnis drohen kann
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vor 3 Jahren
Oft möchten Pflichtteilsberechtigte ein notarielles
Nachlassverzeichnis haben, weil es gegenüber dem
privatschriftlichen Verzeichnis eine größere Sicherheit der
Richtigkeit und Vollständigkeit bietet. Denn der Notar muss
eigene Ermittlungen anstellen und seine Ergebnisse im
Nachlassverzeichnis niederlegen. Doch nicht immer nehmen Notare
diese Aufgabe so wahr, wie es der Erbe gerne hätte und/ oder wie
sie es im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung müssten. Dass
sich der Erbe im eigenen Interesse nicht damit begnügen kann,
"den Notar machen zu lassen", zeigt uns einmal mehr ein Beschluss
des OLG München vom 9.8.2021, Az.: 33 W 775/21.
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