Ep. 154 - Wem muss der Erbenermittler seine Ermittlungsergebnisse mitteilen?
9 Minuten
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vor 3 Jahren
Nicht immer ist für einen eingesetzten Nachlasspfleger mit
überschaubarem Aufwand und ohne professionelles Know-How ein
Auffinden der Erben möglich. Scheitert er mit eigener
Ermittlungstätigkeit, kann er sich in komplizierten Fällen eines
Erbenermittlers bedienen. Doch hat er auch einen Anspruch auf
Herausgabe der Ermittlungsergebnisse des Erbenermittlers? Eine
für mich auf den ersten Blick eher überraschende Antwort gab das
OLG München in einem Beschluss vom 5.10.2020, Az.: 33 U 4381/20.
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