Ep. 141 - Der vollmachtlose Vertreter und seine Tücken

Ep. 141 - Der vollmachtlose Vertreter und seine Tücken

11 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Oft benutzt man einen "vollmachtlosen Vertreter", wenn eine
Vertragspartei eines notariellen Vertrages nicht vor Ort zum
Vertragsschluss anwesend sein kann oder will. Das ist ein absolut
gängiges Procedere und verläuft normalerweise unproblematisch.
Dass dies bei Eintritt eines Erbfalles allerdings nicht ganz so
unproblematisch sein kann, nämlich insbesondere bei
Auslandsbezug, zeigt uns ein Beschluss des OLG Bremen vom
16.4.2020, Az.: 3 W 9/20.  


-------------------------------------------------------


Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.


Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

AntjeMaria
Kleinwallstadt
Lialinda
Bremerhaven
15
15
:
: