Ep. 136 - Änderung eines Ehegattentestamentes bei familiärer Zuwiderhandlung
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vor 3 Jahren
Ehegattentestamente haben ihre Tücken, gerade wenn es um die
Abänderungsmöglichkeiten des überlebenden Ehepartners nach dem
Ableben des Erstversterbenden geht. Das OLG Bamberg hatte im
vergangenen Jahr einen Fall zu entscheiden, in dem Eheleute in
ihrem gemeinsamen Testament verfügt hatten, dass der Überlebende
die Schlusserbeneinsetzung des Sohnes ändern könne, sofern es zu
"familiären Zuwiderhandlungen" kommen sollte. Warum das Gericht
in seinem Beschluss vom 14.10.2020, Az.: 3 W 43/20, entschied,
dass ein Kontaktabbruch des Sohnes zu seinem Vater keine
"familiäre Zuwiderhandlung" in diesem Sinne darstellt, das
erkläre ich Dir in dieser Folge.
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