Ep. 133 - Überzahlung eines Pflichtteilsberechtigten bei unklarer Nachlassverbindlichkeit
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Nicht immer ist kurzfristig und ohne gerichtliche Weiterungen
aufklärbar, ob eine gegen den Nachlass gerichtete Verbindlichkeit
tatsächlich gegeben ist oder nicht. Inwieweit eine solche
Unklarheit geeignet ist, Pflichtteilansprüche zu reduzieren oder
dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich des Pflichtteils
geben kann, ist fraglich. Generell lässt sich festhalten, dass
ungewisse Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Pflichtteils
normalerweise außer Ansatz bleiben. Der hier dargestellte
Sachverhalt wurde am 14.8.2020 durch das OLG Koblenz entschieden,
Az.: 12 W 173/20.
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