Beschreibung

vor 4 Jahren

Hier geht es um das noch ungeborene Leben. Denn auch die
"Leibesfrucht", das noch ungeborene, aber bereits gezeugte Leben
kann Erbe werden.


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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.


Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.

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