Ep. 125 - Den Pflichtteil gegen sich selbst geltend machen
7 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wie verrückt muss man sein, um einen Pflichtteilsanspruch gegen
sich selbst geltend zu machen? -Gar nicht! Als Instrument zur
Minderung der Erbschaftsteuerbelastung kann das sehr sinnvoll und
auch wirksam sein. Dass aber auch dieser Gestaltung Grenzen
gesetzt sind, zeigt ein Urteil des BFH vom 5.2.2020, Az: II R
17/16.
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