Ep. 115 - Der Zuwendungsverzicht
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Sind nach dem Ableben eines Ehepartners die in einem gemeinsamen
Testament getroffenen Verfügungen bindend geworden, gibt es die
Möglichkeit durch einen sog. "Zuwendungsverzichtvertrag" mit den
Begünstigten eine Neuregelung der zuvor getroffenen Bestimmungen
zu bewirken. Das wird häufig nicht funktionieren, weil nicht alle
damit einverstanden sind. Dort, wo ein Einverständnis allerdings
erzielbar ist, kann dies ein wunderbares Mittel sein, um die
Erbfolge komplett abweichend zu bestimmen. So geschehen auch in
einem Fall, den das AG Wiesbaden zu entscheiden hatte. Der
Beschluss, auf den ich mich beziehe, datiert vom 21.5.2019, Az.:
417 VI 1875/18 G.
Weitere Informationen zu allen Fragen rund ums Erbrecht findest
Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir einfach an
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