Beschreibung

vor 4 Jahren

Wird der Ehepartner gesetzlicher Erbe neben anderen Verwandten,
dann steht ihm der sog. Voraus zu. Dabei handelt es sich um ein
gesetzliches Vorausvermächtnis an den Ehegatten. Das klingt
zunächst einmal sicher toll, wenn man sich aber anschaut, was
damit gemeint ist, wird dieser Anspruch gleich schon etwas
weniger attraktiv... Viel Spaß beim Zuhören!


Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir gerne an meine
E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de.


Weitere Informationen findest Du auf meiner Webseite unter
www.leonie-lehrmann.de.

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