Beschreibung

vor 5 Jahren

Wer krankheitsbedingt oder infolge einer akuten
Bewusstseinstrübung nicht mehr weiß, was er tut, der ist
wahrscheinlich geschäftsunfähig. Darüberhinaus ist er
möglicherweise auch nicht mehr in der Lage, wirksam ein Testament
zu errichten. Er ist dann testierunfähig. Welche typischen Fälle
einer Testierunfähigkeit es gibt, welche Nachweise zur Verfügung
stehen und was man tun kann, wenn jemand ein Testament errichten
möchte, der als Zweifelsfall einzustufen sein könnte, erfährst Du
in dieser Episode.


Weitere Hinweise zu Fragen rund ums Erbrecht findest Du auf
meiner Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.


Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreibe mir gerne an meine
E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de.

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