Ep. 76 - Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsrecht
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Da das so ist,
gebietet es eine sorgfältige Nachfolgeplanung für einen
Unternehmer, dass er nicht nur ein Testament errichtet, sondern
seine letztwilligen Verfügungen auch mit den bestehenden
Gesellschaftsverträgen harmonisiert. Denn wer dies versäumt hat
sorgt unter Umständen dafür, dass die testamentarische Regelung
ins Leere läuft oder die Gesellschaft beim Ableben des
Gesellschafters sogar aufgelöst wird.
Grundsätzlich ist im Todesfall zwischen Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Doch höre selbst,
welche Wirkungen sich wann ergeben und welche
Nachfolgemöglichkeiten, die dann im Gesellschaftsvertrag geregelt
sein müssen, es gibt.
Weitere Informationen zum Erbrecht findest Du unter auf meiner
Internetseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen,
Anregungen oder Kritik schreibe mir gerne an meine
E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de.
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