Ep. 68 - Die Stundung des Pflichtteils
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Pflichtteilsanspruch ist im Erbfall sofort fällig. Nicht
immer sind aber auch die nötigen liquiden Mittel vorhanden, um
den Pflichtteil zahlen zu können. In diesen Fällen kann der
Pflichtteil gestundet werden. Das funktioniert allerdings nicht
unter allen Umständen. Was hieran problematisch ist, erkläre ich
Dir in dieser Folge. Und wenn Du den Grundgedanken noch einmal
nachlesen möchtest, empfehle ich Dir die Lektüre des folgenden
Urteils: OLG Rostock vom 20.6.2019, Az.: 3 U 32/17.
Weitere Informationen findest Du unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik stehe ich Dir gerne zur
Verfügung unter meiner E-Mail-Adresse info@leonie-lehrmann.de.
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