Beschreibung

vor 5 Jahren

Der Fiskus erbt, wenn keine Verwandten mehr aufgefunden werden
können. Naturgemäß wird der Fiskus daher besonders häufig zum
Erbe gelangen, wenn Schulden vorhanden sind. Muss der Staat dann
die Schulden begleichen? Und was passiert mit solchen Schulden,
die erst nach dem Ableben des Erblassers entstehen -wie bei
Wohngeldschulden? Zum Nachlesen: BGH vom 14.12.2018, Az.: V ZR
309/17. Mit diesem Urteil wurden einige überfällige Fragen der
staatlichen Nachlassabwicklung final beantwortet.


Hast Du noch Fragen, Anregungen oder Schwierigkeiten, die ich
hier behandeln soll? 


Dann schreib mir an info@leonie-lehrmann.de. Oder schau mal auf
meiner Website: www.leonie-lehrmann.de.



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