Ep. 64 - Inwieweit dürfen Pflegeheime Sicherheiten verlangen?
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Oft möchten Pflegeeinrichtungen Sicherheiten gestellt bekommen,
durch den Pflegegast selbst, aber auch gerne durch die
Angehörigen oder Dritte. Dabei ist es tatsächlich nur sehr
eingeschränkt zulässig, derartige Sicherheiten zu verlangen.
Inwieweit Sicherheiten verlangt werden dürfen, ist durch § 14
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. In einer
Entscheidung vom 21.5.2015, Az.: III ZR 263/14, hatte der BGH
über eine als "Beitrittserklärung" deklarierte
Sicherheitsleistung durch einen Dritten zu befinden. Der
Betreiber eines Seniorenheimes hatte eine solche, allumfassende
Erklärung von den Angehörigen von Pflegegästen gefordert. Der BGH
formuliert es anders, jedoch mit gleichem Ergebnis: "eine
Schweinerei".
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